Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

Mit folgendem Hinweisgebersystem setzen wir als AWO Zwickau nicht nur das Hinweisgeberschutzgesetz (nachfolgend: HinSchG) um, sondern wollen vor allem hinweisgebenden Personen einen besonderen Schutz gewähren sowie den Umgang mit Meldungen professionell und rechtssicher gestalten.

Falls Hinweise zu möglichem Fehlverhalten oder Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex oder Gesetze vorliegen, können betriebsbezogene Rechtsverstöße über einen geschützten externen Kanal gemeldet werden. Das Meldesystem ist unabhängig von der IT des Unternehmens. Es ist daher unmöglich, zurückzuverfolgen, wer die meldende Person ist. Nur diejenigen, die zum Zugriff auf das System berechtigt sind (bspw. die Verantwortlichen der Meldestelle Battke Grünberg Rechtsanwälte PartGmbB sowie eine externe Ombudsperson), haben Zugang zu den Informationen. Niemand sonst!

Interne Meldekanäle wie diese sind uns wichtig, da sie vor Korruption und Betrug schützen, Transparenz und Verantwortlichkeit fördern, hinweisgebende Personen schützen und Probleme frühzeitig erkennen können. Das Hinweisgebersystem schafft durch eine für jede:n zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung einen vertrauenswürdigen Rahmen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen. So kann der nachhaltige Erfolg der AWO Zwickau gesichert und Schaden abgewendet werden.

Wir, der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Zwickau e. V. sowie die AWO gemeinnützige GmbH Zwickau und Gemeinnützige Inklusive Dienstleistungsgesellschaft mbH Südwestsachsen haben zusammen mit dem AWO Landesverband Sachsen e. V. eine interne Meldestelle eingerichtet, bei der Sie Meldungen nach dem HinSchG abgeben können.

Die interne Meldestelle nutzt ein softwarebasiertes Hinweisgeberportal, über das die Beschäftigten des Arbeitgebers Meldungen abgeben können. Meldungen anderer Personen (z. B. Klienten, Angehörige, Lieferanten) geht die interne Meldestelle nicht nach.

Sie möchten eine betriebsinterne Meldung abgeben und suchen die richtige Anlaufstelle? Sie erreichen unsere interne Meldestelle über das online-Hinweisgeberportal, welches Sie unter folgender Adresse aufrufen können: Online-Portal interne Meldestelle des Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.

Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte die Informationen zur Datenverarbeitung, die über das Hinweisgeberportal abrufbar ist. Wir gehen den Hinweisen auf Verstöße sorgfältig nach und behandeln diese im größtmöglichen Umfang vertraulich. Der AWO Zwickau toleriert keine Benachteiligung von hinweisgebenden Person, die mögliche oder tatsächliche Verstöße melden – es sei denn, die Hinweise wurden vorsätzlich missbräuchlich gegeben.